Bei Nachweis, erhalten Schulen, Gemeinden und soziale Einrichtungen, wenn nicht anders, und schriftlich Vereinbart einen Rabatt von 10% des Gesamtmietpreises.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung & sonstige Sach- und Dienstleistungen von Rentboks Mike Rischer Stand: 01/2024

 

Geltung der Bedingungen Leistungen des Unternehmens Rentboks – Mike Rischer (nachfolgend Vermieter) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der RENTBOKS- MIKE RISCHER. vor. Sämtliche Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters.

Hinweis zur Gender Formulierungen: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche oder weibliche Form verwendet wird.

 

Voraussetzungen

Der/die Mieter/in muss 18 Jahre alt sein, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Pass (bei Pass, mit Meldebescheinigung) sein und diesen dem Vermieter bei Mietantritt im Original vorzulegen hat. Alternative kann 120% des Neukaufpreises als Kaution hinterlegt werden.

 

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Der Vermieter stellt dem Mieter die im Onlineshop ausgewählte Produkte für den vom Mieter gewünschten Zeitraum kostenpflichtig zur Verfügung. Ein entsprechender Mietvertrag kann auf unterschiedlichen Wegen zu Stande kommen.

 

2. Buchung Onlineshop

Der Mieter nimmt im Onlineshop eine Auswahl von gewünschten Produkten samt dazugehörigen Zubehörs (insgesamt bzw. nachfolgend auch als „Mietsache“ bezeichnet) vor und sendet eine Buchung ab. Diese Buchung stellt ein verbindliches Angebot an Vermieter zum Abschluss eines Mietvertrags dar. Eine nach dem Buchungseingang durch Vermieter eventuell versendete Bestätigungsnachricht stellt lediglich eine Empfangsbestätigung dar, welche keinerlei Aussage über Annahme oder Ablehnung des Angebots trifft. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Telefax) innerhalb von 7 Tagen annimmt. Danach gilt das Angebot als abgelehnt. 

Angebot

Der Mieter kann Online per Email eine Angebot Anfordern. Diese Angebotsanfrage ist unverbindlich. Dem Vermieter steht es frei, die Angebotsanfrage abzulehnen oder dem Mieter ein befristetes verbindliches Angebot zu unterbreiten. Bestätigt der Mieter dieses Angebot des Vermieters innerhalb der gesetzten Frist bzw. in der im Angebot geforderten Weise, kommt ein Vertragsschluss zustande.

 

2.1. Umbuchung durch den Mieter

Hier ist zu beachten, dass durch eine etwaige Tarifdifferenz, ein Mehr- oder Minderpreis entstehen kann, wenn an dem gewünschten Ausweichtermin andere Preise gelten. Umbuchungen sind in der Regel zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern der Mietgegenstand in dem gewünschten Zeitraum nicht schon vermietet ist.

 

2.2. Rücktritt / Stornierung und Kündigung

Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten.

Bei Stornierung vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

 

Stornierung bis 14 Tage vor dem 1. Miettag = 0 % 

Stornierung bis 7 Tage vor dem 1. Miettag = 10 % 

Stornierung bei weniger als 7 Tagen vor dem 1. Miettag = 30 %

Stornierung bei weniger als 3 Tagen vor dem 1. Miettag = 50 % 

Stornierung bei weniger als 1 Tag vor dem 1. Miettag = 80 %.

 

Wird der Mietgegenstand nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung.

Differenzkosten werden in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Reservierungen in Ausnahmefällen zu stornieren.

 

Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.

 

3. Zahlung der Miete, Mietsicherheit

Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die gesetzl. Mehrwertsteuer, sowie sonstige Preisbestandteile und etwaig weitere anfallende Steuern und Abgaben (Gesamtpreis/Endpreis). Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Vermieters. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgehalten, gilt der Mietpreis für die im Vertrag angegebene voraussichtliche Mietdauer Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung kann bargeldlos durch Überweisung auf ein durch den Vermieter anzugebendes Bankkonto des Vermieters erfolgen oder Vorort in bar, PayPal oder mit Karte. Bei Onlineshopbungung die jeweiligen Angeboten Zahlungsdienstleister.

 

4. Kaution

Es ist eine Kaution in bar, Karte, Überweisung oder per Paypal zu hinterlegen. Die Kaution wird im Mietvertrag angegeben und wird vom Vermieter bestätigt. Wird der Mietgegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurück gegeben, wird die Kaution auch komplett zurückerstattet.

 

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter weist vor Übergabe den Mieter in die grundlegenden Funktionen und Bedienungen ein. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Nutzung zu überlassen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter unverzüglich mitzuteilen, wenn die gemietete Veranstaltungstechnik am Tag der Vermietung nicht zu Verfügung steht.

 

6. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen und ist nach Beginn der Mietzeit und vor Ablauf der Mietzeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hier- von unberührt.

 

7. Übergabe und Rückgabe

Abholung und Rückgabevereinbarungen sind verbindlich und die Mietsachen sind bei Ende der vereinbarten Mietzeit ohne gesonderte Aufforderung an den Vermieter zurückzugeben. Der Übergabeort ist auch der Rückgabeort wenn nicht anders vereinbart. Ist eine Anlieferung durch den Vermieter vereinbart worden, erfolgt diese grundsätzlich zu ebener Erde und hinter die erste abschließbare Tür. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstandes. Bei Abholung durch den Vermieter hat der Kunde die Mietgegenstände zu ebener Erde und sortiert bereitzustellen.

Verzögert sich die Rückgabe um mehr als 30 Minuten ist der Vermieter telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Bei Rückgabeverzögerung von mehr als 45 Minuten kann dem Mieter 10% der Kaution in Rechnung gestellt werden, bei mehr als 2 Stunden 30 % der Kaution, beziehungsweise werden eventuell entfallene Mieteinnahmen in Rechnung gestellt. 

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt vorbehalten. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter die durch Unbrauchbarkeit der defekten Mietsache auftretenden Verdienstausfälle zu erstatten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von zwei Werktagen vor.

Verweigert der Mieter die Rückgabe der Mietsache bei Vertragsende oder ist ihm die Rückgabe der Mietsache bei Vertragsende aus sonstigen von ihm zu vertretenen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Mietvertrag bis zur Rückgabe vollständigen weiter mit den Tages-Mietpreis bzw. nach aktueller Mietpreisliste. Bei Rückgabe vor Ablauf der Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen bzw. wird nicht zurückerstattet.

 

Erscheint der/die Mieter/in nach 72 Stunden nicht zur vereinbarten Rückgabe der Mietsache, betrachtet Der Vermieter das fehlende Equipment als unterschlagen bzw. betrügerisch erlangt und es wird Anzeige wegen Betrug gem. § 263 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Unterschlagung gem. §246 StGB bei der Polizei erstattet. Zusätzlich geben wir die Forderung über den gesamten Equipmentwert zuzüglich weitere Miettage und Verspätungsgebühr an unseren weltweit agierenden Inkassopartner. Die Forderung wird bis zur Gerichtsvollziehung und Titelerwirkung durchgesetzt.

 

8. Beschädigungen, Verlust oder Beschlagnahmung

Sobald der Mieter die Mietsache angenommen hat, haftet der Mieter für alle Schäden oder Verluste der Mietsache bis hin zum Wiederbeschaffungswert (Neukaufpreis) und der Wiederbeschaffungskosten der Mietsache. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Vermieter bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Schäden oder Verlusts durch Diebstahl kann auch unsere Versicherung aufkommen. Die Inanspruchnahme der Vermieterversicherung kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Bedingungen der Versicherung eingehalten werden und unter der Voraussetzung, das der Mieter keine eigene Versicherung (z.b. Hafftpflicht- /Hausratversicherung) hat die für den Schaden aufkommt. Für folgende Schäden haftet der Mieter: Schäden, welche durch den eigenen Transport entstehen, welche durch Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise entstehen, welche durch nicht zweckmäßige Verwendung entstehen und welche durch zurechenbare Dritte oder durch höhere Gewalt entstehen. Der Verlust der Mietsache, ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl der Mietsache, ist erst unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten und dann dies dem Vermieter mitzuteilen und nachzuweisen. Bei Beschlagnahmung durch die Polizei- oder-, Ordnungsbehörden ist dies dem Vermieter auch unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich durch den Mieter.

Es wird daraufhin gewiesen, dass das Mietgerät eventuell mit einem GPS- Ortungssystem ausgerüstet sein kann. Die an den Vermieter bei Aktivierung übermittelten Daten dienen der technischen Fernüberwachung, zur Diebstahlprävention („fencing“) und zur Ortung des Mietgerätes im Falle des Abhandenkommens. Grundlage der Datenerfassung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten sind anonymisiert und von Dritten nicht einsehbar. Eine Weitergabe an Dritte findet – außer im Falle der Gefahrenabwehr und der strafrechtlichen Nachverfolgung an die Ermittlungsbehörden – nicht statt. Weitere Hinweise www.rentboks.de/kontakt/datenschutzerklaerung.

 

9. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übergabe der Mietsache von der Funktionsfähigkeit, der Vollständigkeit der Ausrüstung zu überzeugen und auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Das Ergebnis wird wenn nötig in ein extra angelegen Übergabeprotokoll schriftlich fixiert.

Dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebene Mietsache pfleglich zu behandeln und gewährleistet deren ordnungsgemäßen Gebrauchsowie dass der, Mietgegenstand ausreichend durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, geschützt wird. Dem Vermieter sind sämtliche Schäden an der Mietsache unverzüglich mitzuteilen. Nach Ablauf des Mietzeitraums, ist die Mietsache an dem ursprünglichen Übergabeort an den Vermieter zugeben. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Zustand der Mietschache dem Zustand zum Zeitpunkt des Mietbegings entspricht. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der vereinbarten Mietzeitraum einzuhalten und Verzögerungen müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Die Mitnahme des Mietgegenstandes außerhalb des Bundesgebietes ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gestattet.

 

10. Übergabeprotokoll

Das bei der Übergabe (wenn angefertigt) erstellte Protokoll wird nach Unterzeichnung durch die Vertragsparteien Vertragsbestandteil. Es dokumentiert die Funktionstüchtigkeit, Vollständigkeit und den optischen Zustand der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Übergabe sowie bei Rückgabe.

 

11. Umgangshinweise

Die Mietsache muss vor Regen, Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung, das Umschütten von Getränken und ähnlichen Gefahren geschützt werden. Die Verantwortung dafür trägt der Mieter. Während der Mietdauer ist die Mietsache schonend zu behandeln. Sie ist so nutzen, dass sie vor Ort keine Behinderung für die Nutzer darstellt, nicht in einem Durchgangsweg platziert ist und keine Notausgänge versperrt. Die eingesetzten Kabel müssen ordnungsgemäß verlegt und angeschlossen werden. Stolperfallen müssen beseitigt werden um Unfälle vorzubeugen. Laute Musik kann das Gehör langfristig schädigen. Das Öffnen, Manipulieren und Reparieren der Mietsache, ist dem Mieter untersagt.

 

12. Ausschluss

Der Vermieter behält sich und seinen Weisungsberechtigten vor, Mieter auszuschliessen, die eine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer darstellen.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der Regelung angestrebten Ergebnis wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. 

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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